Unsere Steuerkanzlei

Kanzlei

Warum zwei Kanzleien

Ganz einfach: Aufgrund der Beratungsschwerpunkte in unserem Hause wurde die RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH zusätzlich gegründet, um bei Steuerstrafverfahren, z.B. das Mandat des Ehemanns und der Ehefrau zu übernehmen bzw. auf unsere Kanzleien zu übertragen. Gerade bei Steuerstrafrechtsprozessen kann somit eine Interessenskollision zwischen den Betroffenen vermieden und stattdessen eine zielgerichtete, einheitliche Beratung ermöglicht werden.

 

Auch bei Unternehmenssanierungsverfahren mit Bezug im Strafrecht, z.B. bei Insolvenzverschleppungen, können Mandate der Betroffenen auf zwei Kanzleien aufgeteilt werden. Denken Sie z.B. an den Geschäftsführer und den Prokuristen, welche beide Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren sind.

 

Gleiches gilt bei der Vermeidung einer Interessenskollision bei Aufsichts- oder Beiratsmandaten von Kapitalgesellschaften. Hier kann die Betreuung des steuerlichen Mandates auf die RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH übertragen werden, während z.B. der Kanzleiinhaber der Steuerkanzlei Mascher ein Aufsichts- oder Beiratsmandat ausführt ohne gegen Bestimmungen des AktG zu verstoßen.

 

Weiterhin haben wir die RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH für die Betreuung von Mittelstandsmandaten mit einem Umsatzvolumen ab € 500.000,00 p.a. netto bestimmt.

 

Motto unserer Kanzleien ist eine „Aktive Beratung“. Neben der Bearbeitung der sog. Technik (Buchhaltungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen) legen wir größten Wert auf eine aktuelle und umfassende laufende Beratung. Wir verstehen unsere Berufsausübung nicht als Einbahnstraße (Informationsweg Mandant => Kanzlei), sondern bieten dem Mandanten selbständig und aus Eigeninitiative notwendige Informationen und Beratung an (Kanzlei => Mandant).

 

In diesem Zusammenhang senden wir Ihnen z.B. nicht einfach Buchhaltungsauswertungen (z.B. Betriebswirtschaftliche Auswertung) unkommentiert zu, sondern versehen diese mit einem monatlichen separaten Anschreiben mit manueller Ausarbeitung der Kernaussagen der BWA unter Angabe unserer Handlungsempfehlung.

Der Mandant im Mittelpunkt

Wir besitzen das Know-how und die Erfahrung, die individuellen Anforderungen, Ziele und Wünsche unserer Mandanten kompetent und umfassend zu erfüllen.

 

Neben der Erarbeitung von Steuererklärungen sowie steuerlichen und finanzwirtschaftlichen Komplettlösungen für Privatpersonen, Freiberufler und Einzelunternehmen betreuen wir auch mittelständische Unternehmen verschiedener Größen und Rechtsformen.

 

Unsere Mandanten strukturieren sich aus Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben.

 

Neben den modernen klassischen Tätigkeitsfeldern einer Steuerkanzlei wie:

  • Bearbeitung der digitalen Buchhaltung über DATEV Beleg-Online
  • Bearbeitung Lohnbuchhaltung
  • Erstellung Gewinnermittlung und Jahresabschlüsse
  • Erstellung Steuererklärungen
  • Bescheidprüfungen samt Führen Einspruchsverfahren
  • Begleitung Betriebsprüfungen
  • Diverse Antragstellungen (Stundung, Erlass, Herabsetzung usw.)
  • Bearbeitung steuerliches Tagesgeschäft
  • Begleitung start up (Firmengründung)
  • Steuerliche Umgestaltungen in Ihrer Firmenstruktur
  • Begleitung Firmen-Liquidation
  • u.v.m.

 

sind unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Steuerstrafrecht
  • Schenken, Erben und Vererben
  • Unternehmenssanierungen (u.a. steuerliche Betreuung in der Insolvenz in Eigenverwaltung §270a InsO)
  • Internationales Steuerrecht

 

Über unser aufgebautes Netzwerk mit Kollegen sichern wir Ihnen eine fachkundige Beratung über die Grenzen des Steuerrechts hinaus zu.

 

Ergänzend zu unserer Hilfe bei der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sehen wir unsere Aufgabe vor allem darin, Ihnen zu helfen, Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Ziele zu realisieren. Wir machen es uns zur Aufgabe, jeden unserer Mandanten entsprechend seinem Bedarf individuell zu beraten und zu betreuen. Insbesondere sind wir sehr an einer von beiden Seiten ausgerichteten kommunikativen und langfristig orientierten aktiven Mandatsbetreuung interessiert, was die Vergangenheit unserer Mandatsverhältnisse zeigt.

 

Alle Tätigkeiten, die wir für Sie erbringen, unterliegen der Beraufsaufsicht der Steuerberaterkammer München. In Ihrem Sinne haben wir eine Vermögenshaftpflichtversicherung von 1 Million € abgeschlossen, was weit über die gesetzlich geforderte Summe hinausgeht.