In seinem Beschluss vom 07.11.2006 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht erneut verfassungswidrig ist. Nach langen politischen Diskussionen und unter Hinzuziehung einer hochkarätigen Expertenkommission wurde der Gesetzesentwurf zur Erbschaft- und Schenkungsteuer am 27.11.2008 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 05.12.2008 zugestimmt. Die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten fand Ende Dezember 2008 statt. Gleichwohl gelten weiterhin einige Änderungen erneut als verfassungswidrig und unterliegen einem Prüfungsverfahren.
Vereinfachend ist der Grundtenor der Änderungen:
1) Erhöhung der Bewertung von Grund- und Immobilienvermögen sowie Unternehmensvermögen auf den sog. gemeinen Wert (entspricht dem Verkehrswert), d.h. Wegfall subventionierter Unterbewertungen
2) Deutliche Erhöhung der Tarifsätze in den Steuerklassen II und III
3) Wegfall diverser Bewertungsabschläge und Reduzierung von Sonderfreibeträgen
4) Deutliche Anhebung der persönlichen Freibeträge
Ergebnis:
Durch die Reform ab dem 01.01.2009 erhöht sich die Schenkungs- und Erbschaftsteuer in der Regel bei Übertragungen von Grundstücken, Immobilien und Unternehmensvermögen (Betriebsvermögen) vor allem in den Steuerklassen II und III sehr deutlich.
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes dargestellt. Aus Vollständigkeits- und Vereinfachungsgründen verweisen wir auf die folgenden Links: