Steuerberatung in und um München
- Steuerstrafrecht
- Erb- & Schenkungsteuerrecht
- Unternehmenssanierung
- Eigenverwaltung in der Insolvenz
- Internationales Steuerrecht
- Selbständige, Freiberufler und Firmen
- Buchhaltungen DATEV (auch digital)
- Lohnbuchhaltungen
- Erstellung Bilanzen, Gewinnermittlungen
- Erstellung Steuererklärungen (u.a. Einkommensteuererklärungen)
Wir melden uns bei Ihnen!
Einfach Kontaktdaten hinterlassen und Rückruf erhalten.
Informieren Sie sich auch bei unseren Beraterteams zu den Themen Schenken & Vererben und Steuerstrafrecht.
Ihr Steuerberater für aktive und persönliche Beratung
Warum zwei Kanzleien?
Ganz einfach: Aufgrund der Beratungsschwerpunkte in unserem Hause wurde die RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH zusätzlich gegründet, um bei der Vertretung im Steuerstrafverfahren vor dem Finanzamt (Bustra) oder der zuständigen Betriebsprüfungsstelle oder gegenüber der zuständigen Steuerfahndungsstelle, z.B. das Mandat des Ehemanns und der Ehefrau zu übernehmen bzw. auf unsere Kanzleien zu verteilen. Die strafprozessuale Vertretung vor dem Amtsgericht übernimmt ein mit uns kooperierender Fachanwalt für Strafrecht, wobei wir diesem bestmöglich laufend zuarbeiten. Gerade bei Steuerstrafverfahren kann somit eine oftmals bestehende Interessenskollision zwischen den Betroffenen vermieden und stattdessen eine zielgerichtete, einheitliche Beratung ermöglicht werden.
Was wir für Sie tun können?
Eine ganze Menge
Kanzlei
Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei und warum der Mandant im Mittelpunkt steht.
Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei und warum der Mandant im Mittelpunkt steht.
Schwerpunkte
Erb- und Schenkungsteuerrecht
Steuerberatung zum Thema Schenken bzw. Erben u. Vererben, v.a. vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge inkl. Berücksichtigung aller Steuerarten.
Steuerstrafrecht
Professionelle Hilfe, was den richtigen Umgang mit der Vollstreckungsstelle, der Bußgeldstelle, der Steuerfahndung des jeweiligen zuständigen Finanzamtes betrifft.
Unternehmenssanierung
Unternehmenssanierung verstehen wir im Sinne einer erfolgreichen Sicherung Ihrer Existenz und bieten Ihrem Unternehmen Halt und Hilfe.
Internationales Steuerrecht
Beratung inländischer Mandanten bei der Erzielung von Auslandseinkünften sowie ausländischer Mandanten bei der Erzielung von Einkünften in Deutschland.
Eigenverwaltung in der Insolvenz
Neues Praxisbeliebtes Sanierungsinstrument nach ESUG
Kommen Sie in unser Team!
Hier informieren und bewerbenHäufige gestellte FRAGEN zu Steuerberatung
Die Aufgaben eines Steuerberaters sind sehr vielfältig. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören: Bearbeitung Buchhaltung, Löhne, Bilanzerstellungen und Steuererklärungen. Bearbeitung Tagesgeschäft rund um Steuern und Finanz- und Wirtschaftsberatung u.v.m.
Die Kosten für einen Steuerberater sind sehr unterschiedlich und richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Entweder Stundensatz nach Zeitaufwand (Stundensatz im Rahmen der gesetzlichen Gebühren oder über Honorarvereinbarung), alternativ über Gegenstandswerte
Für Selbständige und Firmen ist der Steuerberater mittlerweile ein Muss. Der Unternehmer kann alle gesetzlichen Steueranforderungen nicht mehr alleine tätigen, z.B. Bilanzerstellung. Der Steuerberater lohnt sich i.d.R. bei Schwerpunktberatungen wie Schenken&Vererben, Unternehmenssanierung, Steuerstrafrecht, Internationales Steuerrecht.
Ein Steuerberater darf nicht:
- an den Gesetzen vorbei arbeiten.
- eine Interessenskollision bei Mandatsaufträgen schaffen.
- die kammerkonformen Auflagen und seinen Eid vor der Staatsregierung im Zulassungsbezirk verletzen.
- Untreue oder Betrug begehen.
- die Verschwiegenheitspflicht verletzen.
- u.v.m.
Die Kosten einer Einkommensteuererklärung bedarf zwingend einer Berechnung nach Gegenstandswerten über die Steuerberatervergütungsverordnung StBVV (§§24,27 StBVV).
Es gibt zahlreiche gute Gründe um zu einen Steuerberater zu gehen. Zu den wichtigsten gehören:
1) Zeitersparnis. Personalkostenersparnis (z.B. keine eigene Buchhaltungskraft).
2) Einhaltung der vielfältigen strengen gesetzlichen Verpflichtungen.
3) Beratung durch den Steuerberater.
Ein Steuerberater verliert seine Zulassung:
- Wenn er gegen die Berufsordnung verstößt.
- Wenn er gegen das StBerG verstößt.
- Wenn er Untreue oder Betrug begeht.
- Wenn er Steuerhinterziehung tätigt.
Steuerkanzlei Mascher | RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH
© 2020 Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutz